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DER AUFTRAG DES ZUKUNFTSFONDS
 

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds (im Folgenden: der Zukunftsfonds) ist als zwischenstaatliche Institution ein konkretes Ergebnis der Deutsch-Tschechischen Erklärung vom 21. Januar 1997. Mit der Unterzeichnung der Satzung durch die deutsche und die tschechische Regierung wurde der Zukunftsfonds am 29.12.1997 nach tschechischem Recht als Stiftungsfonds mit Sitz in Prag gegründet. Zum ersten Mal wurde er bereits am 31.12.1997 in Prag registriert. Aufgrund der Bestimmungen eines neuen tschechischen Gesetzes über Stiftungen und Stiftungsfonds fand eine weitere definitive Registrierung am 25.3.1999 statt.

Auftrag des Zukunftsfonds ist es, auf vielfältige Weise die Verständigung zwischen Deutschen und Tschechen zu fördern, die Zahl der beidseitigen Begegnungen zu erhöhen und die Formen der Zusammenarbeit durch die Unterstützung von gemeinsamen Projekten zu erweitern.

Zur Finanzierung seiner Aufgaben erhielt der Zukunftsfonds von beiden Regierungen insgesamt 84.886.389 EURO (165 Millionen DM), die ihm während der ersten vier Jahre seiner Existenz als Einnahmen zufließen. Gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 3.12.1998 soll der Zukunftsfonds zehn Jahre lang bestehen, während der seine Mittel zweckbestimmt verwendet werden.

Im Einklang mit der Satzung wurden im Oktober 1998 vom Verwaltungsrat 90 Millionen DM für das sogenannte Sozialprojekt (Projekt der humanitären Hilfe für die Opfer nationalsozialistischer Gewalt) bewilligt, die über einen Zeitraum von zehn Jahren an die Opfer ausbezahlt werden.

Die übrigen Mittel des Zukunftsfonds, also etwa 75 Millionen DM, sind nach Abzug der Verwaltungs- und Gehaltskosten für zukunftsorientierte Projekte zu verwenden - siehe Förderungsbereiche.

Als eines der wichtigsten Projekte wird aus den Mitteln des Zukunftsfonds das Deutsch-Tschechische Gesprächsforum finanziert, dessen Koordinierungsrat aus 40 Mitgliedern (20 aus jedem Land) besteht und zweimal im Jahr zusammenkommt.

Der Zukunftsfonds ist als Partnerorganisation der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" auch mit der Bearbeitung von Anträgen und Auszahlungen von Leistungen im Zusammenhang mit der Entschädigung von Zwangsarbeit und anderen Formen nationalsozialistischen Unrechts betraut. Für diesen Aufgabenbereich ist eine eigene Außenstelle, das Büro für die Opfer des Nationalsozialismus, zuständig.

 
   
   
   
 
     

   
     
     
 
Bestandteil des Sekretariats ist der Arbeitsausschuss für NS-Opfer, der sich aus einem Koordinator un den beiden Geschäftsführern des Sekretariats zusammensetzt.