Häufig gestellte Fragen zu Stipendien

Wer kann sich um ein Stipendium bewerben?

Für das Stipendium des Zukunftsfonds können sich deutsche und tschechische Studierende und Doktoranden/innen bewerben, die einen geistes- oder gesellschaftswissenschaftlichen Studiengang belegen und im jeweiligen Nachbarland für ein Jahr studieren wollen.

Wer ist von einer Bewerbung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind Bewerber, die bereits einen mit einem anderen Stipendium finanzierten Studienaufenthalt im Nachbarland absolvieren und diesen verlängern wollen. Auch der gleichzeitige Bezug eines anderen Stipendiums ist nicht möglich.

Was muss von den Bewerbern selbstständig organisiert werden?

Die Bewerber sollten sich bereits vor ihrer Bewerbung selbstständig eine Gasthochschule auswählen und von dieser eine Betreuungszusage vorlegen. Nach Zusage des Stipendiums sollten die Stipendiaten/innen selbstständig die Immatrikulation an der gewählten Gasthochschule organisieren und sich auch selbst eine Unterkunftsmöglichkeit, zum Beispiel im Wohnheim oder in einer WG, suchen.

Wie sollte die Projektskizze aufgebaut sein und was sollte sie enthalten?

Das Projekt mit deutsch-tschechischer Thematik soll in Form eines Exposés beschrieben werden, wobei Aufbau und Inhalt des Exposés abhängig von der Art des Projektes sind. Mögliche Teile sind hierbei die geplante Gliederung, die Beschreibung von Herangehensweisen und Methoden, ein Zeitplan oder eine Begründung, warum gerade die ausgewählte Gastuniversität für das Projekt hilfreich ist. Außerdem sollten das Ziel des Projektes sowie die eigene Motivation dafür beschrieben werden.

Die Projektskizze sollte etwa 3-5 Seiten umfassen.

Was ist eine Betreuungszusage?

In einer Betreuungszusage bestätigt ein Hochschullehrer der gewünschten Gasthochschule, dass er den Bewerber während seines Auslandsaufenthalts betreuen wird. Dies kann durch ein formloses Schreiben des Hochschullehrers geschehen.

In welcher Sprache sollen die Unterlagen eingereicht werden?

Das Formular sowie die Empfehlungsschreiben sollten in der Muttersprache des Bewerbers verfasst werden.

Wie gestaltet sich das weitere Verfahren nach Eingang der Bewerbungen? Wann erfahren die Bewerber, ob sie das Stipendium erhalten?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet eine vierköpfige, unabhängige Auswahlkommission jeweils im März über die zukünftigen Stipendiaten. Im April erfolgt die endgültige Bestätigung durch den Verwaltungsrat des Zukunftsfonds. Danach erhalten die Bewerber eine Zu- oder Absage.

Was sind die Auswahlkriterien?

Das wichtigste Auswahlkriterium für das Stipendium des Zukunftsfonds ist die Qualität des gewählten Projektes und des dazugehörigen Exposés. Deshalb sollte die Projektskizze besonders sorgfältig ausgearbeitet und die deutsch-tschechische Thematik klar herausgestellt werden. Dabei wird auch beachtet, ob der Bewerber sich bereits früher mit deutsch-tschechischen Themen beschäftigt hat und dieses Interesse auch nach seinem Auslandsaufenthalt weiter verfolgen wird. Wichtig ist auch, wie die während des Aufenthalts erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten danach angewendet werden können.

Gleichzeitig fließen auch die Sprachkenntnisse und die bisherigen Studienleistungen in die Bewertung mit ein.

Was passiert nach der Stipendienzusage?

Nach Zusage des Stipendiums sollten sich die Stipendiaten/innen über die Aufenthaltsbestimmungen im Nachbarland informieren. Außerdem müssen sie sich an der gewünschten Gasthochschule immatrikulieren und sich über evt. anfallende Studiengebühren informieren. Es wird erwartet, dass die Stipendiaten/innen an der Gastuniversität Seminare und Vorlesungen besuchen. Daher sollten sie sich bereits im Vorfeld über die Anmeldemodalitäten informieren.

An der Heimatuniversität sollten die Stipendiaten/innen noch in Erfahrung bringen, was für die Anerkennung des Auslandssemesters und der im Ausland absolvierten Kurse nötig ist. Auch die Frage nach der Gültigkeit der Krankenversicherung sollte überprüft werden.

Welche Leistungen enthält das Stipendium des Zukunftsfonds?

Die Stipendiaten/innen erhalten monatlich 650 € und eine einmalige Aufwandspauschale von 650 € für Material- und Reisekosten.

Wann muss der Abschlussbericht abgegeben werden und welchen Umfang sollte er haben?

Die Länge des Abschlussberichtes hängt von dem Projekt ab, sollte aber mindestens 20 Seiten umfassen. In der Regel sollte der Bericht zwei Monate nach Abschluss des Auslandsaufenthalts abgegeben werden. Handelt es sich bei dem Projekt um eine Abschluss- oder Studienarbeit, so ist diese vorzulegen. Neben dieser wissenschaftlichen Arbeit sollte noch ein persönlicher Bericht über den Aufenthalt im Nachbarland verfasst werden.

Ist eine erneute Bewerbung nach einer Ablehnung möglich?

Ja, nach einer Ablehnung kann man sich im folgenden Jahr erneut bewerben.
Nach Inanspruchnahme des Stipendiums ist jedoch eine wiederholte Bewerbung ausgeschlossen.

Wer ist bei weiteren Fragen der Ansprechpartner im Zukunftsfonds?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Martin Hudec. E-Mail: martin.hudec@fb.cz, Tel.: +420 266 311 174.

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