Häufig gestellte Fragen 

Kann ich meinen Antrag per E-Mail oder per Post schicken?

Nein, wir berücksichtigen nur Anträge, die über unsere Online-Anwendung eingereicht werden.

Wie kann ich die Chancen unseres Projekts auf eine Förderung erhöhen?  

Vor allem durch die Einhaltung der grundlegenden Bedingungen für die Projektbewilligung: aktive deutsch-tschechische Zusammenarbeit bei der Realisierung des Projekts und Sicherung einer Kofinanzierung, außerdem durch eine transparente Kalkulation der Ausgaben. Unvollständig oder zu spät eingereichte Anträge nehmen wir nicht an. Bei Projekten, die wiederholt stattfinden, ist eine weitere Bedingung die ordentliche und rechtzeitige Abrechnung bereits erhaltener Zuschüsse.

Aus dem Antrag sollte die Bereitschaft der Projektpartner zu einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit im weitesten Sinne und zum Hinweis auf die Förderung durch den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds ersichtlich sein.

Auch eine vorherige Konsultation Ihres Projektvorhabens mit den zuständigen Referenten kann die Chancen auf Förderung erhöhen.

Wie finde ich einen Projektpartner?

Probieren Sie die Tipps aus, die wir hier gesammelt haben.

Wie weisen wir unsere deutsch-tschechische Projektpartnerschaft nach?

Wenn Sie ihren Antrag auf Förderung in unserer Online-Anwendung ausfüllen, tragen Sie dort auch die Angaben über Ihren Projektpartner ein. Dieser erhält anschließend per E-Mail die Aufforderung, im Antrag selbst seine Rolle im Projekt zu beschreiben. Anschließend übersetzen Sie diesen Text in die andere Sprache. Falls irgendetwas nicht klappt, können Sie die Partnerschaft auch dadurch nachweisen, dass Sie dem Antrag eine Anlage mit einer Erklärung ihres Projektpartners beifügen. Beide Vorgehensweisen sind im Antragssystem detailliert beschrieben.

Mit wieviel zeitlichem Vorlauf sollen wir den Antrag einreichen?

Bei den meisten Programmen mindestens drei Monate vor Projektbeginn, wenn das Programm zum Beginn eines Quartals geplant ist, ist es besser, es sechs Monate vorher einzureichen. Das Programm Auf geht’s hat laufende Einreichungsfristen, ebenso einige Sonderausschreibungen. Die Antragsfristen finden Sie hier

Wir können nur Aktivitäten finanzieren, die erst in dem Quartal stattfinden, das auf die Bewilligung der Förderung durch den Verwaltungsrat folgt.

Wie läuft die Projektbearbeitung durch den Zukunftsfonds ab?

Die eingegangenen Anträge werden bei uns zunächst registriert und dann auf die Referentinnen und Referenten verteilt, die sie fachlich beurteilen und dann als Unterlagen für die Geschäftsführung des Fonds und den Verwaltungsrat vorbereiten. Der Verwaltungsrat tritt zum Ende jedes Quartals zusammen und bewertet die im Laufe dieses Zeitraums eingegangenen Projektanträge. Den Termin, zu dem über Ihr Projekt entschieden wird, erfahren Sie aus dem Registrierungsbrief, mit dem wir Ihnen die Annahme Ihres Antrags bestätigen.

Eine Liste der bewilligten Projekte wird spätestens am Tag nach der Sitzung auf der Webseite veröffentlicht. Die Entscheidung erscheint auch in Ihrem Online-Konto (Spalte Stand des Projekts in der Liste der Projekte). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats teilen Ihnen nach Angabe der Registrierungsnummer die Entscheidung gern auch telefonisch mit. Diese Nummer müssen Sie auch in der schriftlichen Kommunikation angeben.

Zum Ausfüllen des Formulars:

Kann ein Antragstellender gleichzeitig als Projektkoordinator auftreten?

Ja. Der Koordinator bzw. die Koordinatorin des Projekts kann mit der antragstellenden Person identisch sein, und häufig ist das auch so. Die Funktion des Koordinators ist wichtig bei Organisationen, wo ein satzungsgemäßer Vertreter als antragstellende Person auftritt und die Koordinatorin bzw. der Koordinator die Person ist, die das Projekt unmittelbar umsetzt (z.B. bei Schulen: der Direktor ist der Antragstellende – ein Lehrer oder eine Lehrerin setzt das Projekt um).

Hauptanforderung an die koordinierende Person ist es, dass alle Informationen zum Projekt bei ihr zusammenlaufen und sie in der Lage ist, operativ mit der Referentin oder dem Referenten des Fonds zu kommunizieren. Die koordinierende Person übernimmt damit zugleich die Rolle der Kontaktperson. An ihre E-Mail-Adresse wird der Fond alle wichtigen Informationen senden, die den Stand der Antragsbearbeitung betreffen, die Entscheidung des Verwaltungsrats inbegriffen.

Gibt es einen Mindestbetrag, den man beim Fonds beantragen kann?

Der Förderzuschuss des Fonds wird bis zur maximalen Höhe von 50% der Projekt-Gesamtkosten erteilt (im Falle des Jahres-Themas und anderer Sonderausschreibungen sind es bis zu 70%).

Da sich Projekte hinsichtlich Form, Anzahl der Teilnehmenden und Dauer extrem unterscheiden können, wurde keine maximale oder minimale Höhe für den Zuschuss festgelegt. Bei einem Budget, in dem reale und hinreichend transparente Ausgaben aufgeführt sind, ist die Chance auf die Bewilligung des beantragten Betrags höher, als bei Budgets mit übertriebenen Ausgaben, die nicht der Realität entsprechen.

Muss eine Bestätigung über Spenden und Zuschüsse anderer Organisationen vorgelegt werden?

Ja, spätestens bis zur Unterzeichnung des Vertrags muss die oder der Antragstellende nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist, indem eine Bestätigung über die Förderung durch andere Organisationen und Spendengeber vorgelegt wird. Das ist die Voraussetzung, damit der Zuschuss des Fonds bzw. dessen erste Rate angewiesen werden kann.

In welcher Währung sollen wir den Zuschuss beantragen?

In tschechischen Kronen oder in Euro. Der Zuschuss wird in der Währung beantragt, in der er am Ende abgerechnet werden soll, bzw. in der der überwiegende Teil der Kosten bezahlt wird. Die Währung des Budgets muss mit der Währung identisch sein, in der das Konto geführt wird, auf das der Zuschuss später überwiesen wird. Euro-Konten müssen immer in IBAN- und SWIFT (BIC)-Formaten angegeben werden.

Zum Abschlussbericht / zur Abrechnung:

Zu welchem Kurs sollen wir tschechische Kronen und Euro umrechnen?

Verwenden Sie den jeweiligen Tageskurs, an dem die Transaktion (Zahlung, Geldwechsel) durchgeführt wurde. Dieser Kurs muss nachgewiesen werden (ein Archiv der Wechselkurse finden Sie auf den Seiten der Tschechischen Nationalbank ČNB www.cnb.cz). 

Lässt sich das Datum der Projektdurchführung (und damit auch der Abrechnungstermin) verschieben?

Wenn sich der Termin der Projektdurchführung verschiebt, müssen Sie einen schriftlichen Antrag mit einer Begründung für die Änderung und der Anforderung eines neuen Termins für den Mittelabruf stellen. Die Terminänderung verabschiedet der Verwaltungsrat bei seiner nächsten Sitzung. 

Müssen wir dem Fonds gegenüber auch Kosten abrechnen, die aus anderen Förderungen beglichen wurden?

Vor allem erwarten wir von den Antragstellenden eine detaillierte Abrechnung der Ausgaben in der Höhe unseres Förderzuschusses. Die Struktur der Abrechnung sollte mit den Posten übereinstimmen, die im Antrag angegeben sind.

Die aus anderen Quellen finanzierten Kosten müssen Sie nicht direkt belegen. Im Formular müssen Sie jedoch eine Übersichts-Tabelle ausfüllen, in der die anderweitig finanzierten Kosten angegeben werden. Wir behalten uns das Recht vor, Einblick in die Gesamtabrechnung des Zuschussnehmenden zu nehmen.

Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Referentin oder den Referenten, die Ihr Projekt bearbeiten.

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