Öffentlichkeitsarbeit

Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit

  • Die Öffentlichkeit zu informieren, ist wichtig. Deshalb erwarten wir, dass die Projektträger sowohl vor, während und nach Projektbeginn ein Maximum an Öffentlichkeitsarbeit leisten, wozu auch die Information über die Förderung durch den Fonds gehört.
  • Geben Sie bereits im Projektantrag an, welche Schritte Sie in Sachen Öffentlichkeitsarbeit planen.
  • Die nachfolgenden Hinweise sind Teil des Vertrags über die Gewährung eines Zuschusses und sind für alle Personen und Organisationen, die für das Projekt verantwortlich sind, verbindlich.

Pflichten des Projektträgers

  • Lokale, regionale und ggf. auch überregionale Medien sind per Pressemitteilung oder direkter Kontaktaufnahme zu den betreffenden Journalistinnen und Journalisten rechtzeitig zu informieren und sollten alle nötigen Informationen über das Projekts erhalten. Dabei ist immer auf die Förderung durch den Fonds zu verweisen. 
  • Wenn das Projekt der Öffentlichkeit präsentiert wird (Programme, Pressemitteilungen oder sonstige gedruckte Materialien) ist auf die Förderung durch den Fonds zu verweisen. Zugleich ist auch das Logo des Fonds in geeigneter Form abzubilden.
  • Auf Webseiten und in den sozialen Netzwerken (Facebook, X, usw.) ist über das Projekt und für die Öffentlichkeit bestimmte Termine zu informieren und immer auch auf die Förderung durch den Fonds zu verweisen.
  • Der Fonds ist auf Veranstaltungen im Rahmen des Projekts, die für die breitere Öffentlichkeit relevant sind, hinzuweisen, damit er auf seinen sozialen Netzwerken darüber informieren kann
  • Bereits im Laufe des Projekts sind dem Fonds Fotos, Videos und Zeitungsartikel zu übermitteln, damit er auf seinen sozialen Netzwerken aktuelle Informationen zum Projekt veröffentlichen kann.
  • Das Projekt ist ausführlich anhand von Fotos, Videos, Presse-Artikeln u.ä. zu dokumentieren, damit es nach seinem Abschluss auf der Webseite des Fonds präsentiert werden oder auf andere Weise darüber informiert werden kann.  

Spezielle Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit je nach Typ des geförderten Projekts:

  • Öffentliche Veranstaltungen: Logo und der Satz: Gefördert vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds.
  • Publikationen: Logo und der Satz: Herausgegeben mit freundlicher Unterstützung des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds.
  • Restauration von Baudenkmälern: Anbringen einer Informationstafel mit dem Logo und dem Satz: Gefördert vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds.
  • Dokumente
  • Ausstellungen

Geförderte Projekte