Kultur
Kultur gehört untrennbar zu uns: Sie spiegelt die Welt, in der wir leben, die wir gestalten und die uns formt. Einblick in das, was kulturell im Nachbarland passiert, hilft uns, die Menschen dort viel besser zu verstehen.

Keinen anderen Bereich fördert der Zukunftsfonds so sehr wie die Kultur. Wir fördern prestigeträchtige Kulturveranstaltungen, die herausragende Kulturprojekte im Nachbarland präsentieren, aber auch Aktivitäten, die der Belebung der Kulturlandschaft an der Peripherie dienen – da, wo ihr Beitrag für die Begegnungen der Menschen unersetzlich ist.
Genauso bunt und vielfältig wie der Begriff „Kultur”, ist die Palette der Projekte, die vom Zukunftsfonds gefördert werden – sie reicht von Blasmusik bis zu zeitgenössisch-klassischer Musik, vom Volkstanz bis zu großen internationalen Festivals, beginnt bei einer kleinen Ausstellung in einem Dorf und endet bei Künstlerresidenzen im jeweiligen Nachbarland. Künstlerinnen und Künstler haben viel Fantasie, und dieser setzen wir ganz sicher keine Grenzen.
Die einen haben Kunst und Kultur zum Beruf gemacht, die anderen üben sie als Hobby in ihrer Freizeit aus. Unser Förderprogramm ermöglicht grenzüberschreitende Kulturprojekte auf professionellem wie auf Amateurniveau. Gern schaffen wir auch Raum für junge, unabhängige und experimentelle Künstlerinnen und Künstler, die in ihren „Laboratorien“ neue, frische Einfälle ins Leben rufen.
Was uns wichtig ist
- Aktivitäten, die ein vertieftes Kennenlernen von Menschen im jeweiligen Nachbarland ermöglichen, die Präsentation ihrer Kultur
- Reflexion deutsch-tschechischer Themen
- gemeinsames künstlerisches Arbeiten
- Einbindung beider Seiten, das Ergebnis des Projekts sollte idealerweise in beide Länder ausstrahlen

Welche Formate fördern wir am häufigsten?
Art der Förderung
Standard-Förderung, bis zu 50 %, 4x jährlich
Unser klassisches und üblichstes Förderprogramm. Viermal im Jahr – je zum Quartalsende, aber mindestens drei Monate vor Projektbeginn – können Anträge eingereicht werden. Das Projekt wird gemeinsam mit einem Projektpartner aus dem Nachbarland durchgeführt (gilt nicht für Publikationen, die Renovierung jüdischer Baudenkmäler und Stipendien).
Mehr dazu, was und wie wir fördern und welche Bedingungen gelten, finden Sie im betreffenden Förderbereich.
Thema des Jahres, bis zu 70 %, 4x jährlich
Mit dem Thema des Jahres benennen wir Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, und inspirieren zur gemeinsamen Reflexion und Zusammenarbeit.
In den letzten Monaten und Jahren stehen die tschechische und die deutsche Gesellschaft vor Belastungen und Herausforderungen, die vor einiger Zeit noch unvorstellbar schienen. Die Klima-Krise, die Pandemie und nun der Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen greifen für alle spürbar in unseren Lebensalltag ein. Häufig sind Angst, Ohnmachtsgefühle und Resignation die Folge. Was tun? In Krisenzeiten ist es wichtiger denn je, die psychische und physische Widerstandsfähigkeit zu stärken. Im Rahmen unseres Jahres-Themas 2023 fördern wir deshalb besonders Projekte, die mit persönlichen Begegnungen zur Resilienz Einzelner oder auch der Gesellschaft als Ganzer beitragen.
Das Spektrum deutsch-tschechischer Projekte, die wir fördern können, ist breit: schulische oder außerschulische Begegnungen und Workshops, Kunst- und Kulturprojekte oder auch Diskussionsforen und Fachkonferenzen.
Auf geht’s!, bis zu 70 %, laufend
Wollen Sie zum allerersten Mal bei uns einen Antrag stellen? Oder haben Sie früher schon einmal bei uns etwas beantragt, aber das ist lange her?
Wollen Sie mit einem neuen Projektpartner etwas ausprobieren? Dann passt das Programm Auf geht’s!, das kurzfristig geplante Begegnungen junger Menschen, aber auch die Vorbereitung künftiger gemeinsamer Projekte neuer Projektpartner fördert.
5 000 EUR (125 000 Kč)
ist der maximale Förderbetrag für Kinder- und Jugendbegegnungen
Vorbereitungstreffen für künftige gemeinsame Projekte in den Bereichen Jugend und Schulen, Kultur, Diskussionsforen und fachlicher Austausch, Partnerschaften von Gemeinden und Vereinen und Unterstützung von Minderheiten fördern wir mit einem Betrag von max. 1 200 EUR (30 000 Kč).
Sonderausschreibung: Bibliothenken, bis zu 70 %, 4x jährlich
Ziel dieser Sonderausschreibung ist die Begegnung und Vernetzung einzelner Bibliothekare und Bibliothekarinnen, der Erfahrungsaustausch und die Partnerschaft einzelner größerer oder auch kleinerer, regionaler Bibliotheken in beiden Ländern, die Berührung mit Wissenschaft und Forschung im Nachbarland, das Kennenlernen von Literatur und Autoren und Autorinnen des Nachbarlands und nicht zuletzt auch die Möglichkeit, weitere Akteure und Akteurinnen vor allem aus dem kulturellen Bereich mit in den deutsch-tschechischen Austausch einzubeziehen.
Bei Bibliotheken in den Grenzregionen liegt der Programmschwerpunkt auf der Anbahnung einer konkreten Zusammenarbeit mit einer Bibliothek jenseits der Grenze und nachfolgenden gemeinsamen Aktivitäten (Praktika, Austausch von Know-how, Autorenlesungen und weiteren Kulturveranstaltungen).
Sonderausschreibung Kafka ´24, bis zu 70%, 4 x jährlich
Im Jahre 2024 wird der 100. Jahrestag von Franz Kafkas Tod begangen – der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds nimmt dies zum Anlass, um an sein Leben, Werk und Wirken auch und gerade im deutsch-tschechischen Kontext zu erinnern sowie zur differenzierten Auseinandersetzung mit dem Phänomen „Kafka“ beizutragen und ruft in diesem Zusammenhang ein Sonderförderprogramm aus.
Das Jubiläum wird dabei als ein Impuls für zukünftige Kooperationen verstanden, bei dem deutsche und tschechische Akteure aus unterschiedlichsten Bereichen aufgerufen sind, diese Gelegenheit zu nutzen, um im Rahmen von gemeinsamen deutsch-tschechischen Vorhaben auf möglichst vielfältiger und innovativer Art und Weise nicht nur auf Kafka als den wichtigsten, bekanntesten Vertreter der Prager deutschsprachigen Literatur einzugehen, sondern auch den breiteren Kontext der deutsch-tschechischen kulturellen Beziehungen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sowie die Verflechtung der Kulturen zu untersuchen und thematisieren, für die der deutsch-tschechisch-jüdische Autor wie kaum ein anderer steht.
Besonders zu berücksichtigen sind dabei die unterschiedliche Wahrnehmung von Kafka in der deutschen und tschechischen Gesellschaft sowie die unterschiedlichen Herangehensweisen, mit denen in beiden Ländern seinem Werk und Wirken begegnet wird. Wichtig und willkommen ist dabei der Gegenwartsbezug (Absurdität der Zeit, Anonymisierung, Identitätsfragen) und/oder die Akzentuierung der Sprache und Herkunft Kafkas, die die deutsch-tschechische wie auch die jüdische Komponente seines Wirkens und literarischen Schaffens berücksichtigt.
Ausführlich Schritt für Schritt
1. Bevor Sie einen Antrag einreichen
- Fast alle von uns geförderten Projekte müssen in Zusammenarbeit mit einem Projektpartner aus dem anderen Land verwirklicht werden. → Wie finde ich einen Projektpartner?
- Sie bereiten ein Projekt im Bereich Jugend und Schule vor und planen bei uns zum ersten Mal, nach längerer Zeit noch einmal oder mit einem neuen Projektpartner einen Antrag einzureichen? Wir haben das Programm → Auf geht‘s! für Sie. Dort können neue Partnerschaften auch in vielen weiteren Bereichen Hilfe finden, z.B. bei der Organisation von Vorbereitungstreffen.
- Der Projektantrag sollte mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf eingereicht werden (mindestens drei Monate vor Projektbeginn). Achten Sie deshalb unbedingt auf die Antragsfristen.
- Das Projekt sollte nicht länger als ein Jahr dauern.
- Machen Sie sich mit den speziellen Bedingungen vertraut, die Ihr Förderantrag erfüllen muss.
- Das Projekt sollte nicht länger als ein Jahr dauern. Wir fördern weder kommerziell ausgerichtete Projekte noch reine Betriebskosten von Institutionen.
- Wollen Sie ihre Projektidee zuerst mit uns konsultieren? Dafür sind wir da – wenden Sie sich an die Referentinnen und Referenten, die den betreffenden Projektbereich betreuen. → Kontakte
2. Einreichung von Anträgen
- Wie reiche ich meinen Antrag über die Web-Anwendung richtig ein? Einzelpersonen, Organisation
- Der Antrag ist in beiden Sprachen auszufüllen, mit Ausnahme einiger Sonderprogramme und Ausschreibungen.
- Auch der Projektpartner aus dem Nachbarland ist an der Antragstellung beteiligt. Sie können ihm entweder mit einem Klick einen direkten Zugang zum Antrag freischalten, so dass er dort eintragen kann, was nötig ist, oder sie fügen seine schriftliche Erklärung als Anlage bei. Alle Details finden Sie direkt im Online-Antrag auf der Seite ‚Partner‘. Wir bitten nur darum, das Partnerschafts-Dokument nicht erst im allerletzten Augenblick beizulegen.
- Beim Ausfüllen können Sie die Anleitung im Formular befolgen. Mögliche Fragen zu den allgemeinen Bedingungen (z.B. dem Termin) der Einreichung Ihres Antrags beantworten wir gerne: info@fb.cz, 283 850 512, 514. Inhaltliche Fragen können Sie an die jeweiligen Projektreferentinnen und –referenten richten.
3. Besondere Bedingungen für diesen Bereich
- Multinationale Kulturveranstaltungen fördern wir nur dann, wenn sie einen eigenständigen Programmpunkt enthalten, der ein Ergebnis deutsch-tschechischer Zusammenarbeit oder der Kultur des jeweiligen Nachbarlandes (der Tschechischen Republik oder Deutschlands) gewidmet ist. Dieser Teil muss im Programm deutlich genannt sein.
- Die Produktion von Spielfilmen fördern wir nicht. Dokumentarfilme müssen mit ihrer Themenstellung zum vertieften Kennenlernen und Verständnis der deutsch-tschechischen Beziehungen im historischen oder gegenwärtigen Kontext beitragen. An ihrer Entstehung müssen deutsche und tschechische Künstler und Künstlerinnen gleichermaßen beteiligt sein. Finanzielle Zuschüsse zu multilateralen Koproduktionen geben wir grundsätzlich nicht.
- Einem Antrag auf Förderung eines Dokumentarfilms müssen mindestens zwei Fachgutachten (von tschechischer und deutscher Seite) beigefügt werden, außerdem eine Synopsis des Inhalts in deutscher und tschechischer Sprache.
4. Budget
- Das Budget ist ein zentraler Teil des Antrags. Hier können Sie nachschauen, wie Einnahmen und Ausgaben angegeben werden sollten. Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung ihres Budgetplans an unserer Übersicht geförderter Kosten.
- Wir können nur Kosten anerkennen, die nach der positiven Entscheidung ihres Antrags entstanden sind. Im Projektplan kann aber auch ein Zeitraum eingeplant werden, in dem beide Projektpartner gemeinsam an der finalen Gestalt des Projekts arbeiten (gemeinsame Proben, inhaltliche Vorbereitung, usw.).
- Unser Förderbeitrag darf i.d.R. höchstens 50% der Gesamtprojektkosten ausmachen (das kann bei Sonderprogrammen anders sein). Die restlichen Kosten müssen aus eigenen und/oder anderen Quellen gedeckt werden.
- Die Anlagen zum Förderantrag unterscheiden sich je nach Projekttyp (s. konkrete Informationen zu den einzelnen Förderbereichen.
Förderbare Projektausgaben
- Was wir fördern: künstlerische Aktivitäten auf professionellem oder Amateur-Niveau (Bildende Kunst, Theater, Musik, Tanz), Festivals, Konzerte, Theatervorstellungen, Tanzperformances, Filmfestivals, Symposien, Literaturveranstaltungen, Dokumentarfilme, Ausstellungen
- Was wir nicht fördern: Spielfilme
- Am häufigsten geförderte Ausgaben:
Kulturveranstaltungen: Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare für Künstlerinnen und Künstler und Kreativ-Teams, Übersetzungen
Begegnungen, gemeinsame Aufenthalte: Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Dolmetschen
Konferenzen, Seminare: Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Transportkosten, Honorare für Vortragende/ Expertinnen und Experten, Dolmetschen, Übersetzungen, Mietkosten für Equipment (z.B. Dolmetsch-Anlage)
- Ausgaben, die begrenzt gefördert werden:
Kulturveranstaltungen: Mietkosten für Equipment, Raummieten, Tontechnik, Beleuchtung, Versicherung, Material, Verwaltungskosten, Autorenrechte, Dolmetschen
Begegnungen, gemeinsame Aufenthalte: Versicherung der Teilnehmenden, Raummieten, Mietkosten für Equipment (z.B. Dolmetsch-Anlage), Honorare für Vortragende/ Expertinnen und Experten, Personalkosten, Eintrittsgelder, Werbematerialien
Konferenzen, Seminare: Raummieten, Informationsmaterialien, Werbung, Verwaltungskosten, Werbematerial und Hilfsmittel (z.B. Film, Transkription)
5. Antragsbearbeitung und Entscheidung über die Förderung
- Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, wird er einer Kollegin oder einem Kollegen aus unserem Team übergeben, die ihn dann in allen Phasen des Projekts begleiten.
- Handelt es sich nicht um ein Sonderprogramm vom Typ Auf geht’s!, entscheidet der Verwaltungsrat auf seiner regelmäßigen Sitzung einmal pro Quartal über die Projektförderung. Unmittelbar nach dem Ende der Sitzung informieren wir Sie per Mail und veröffentlichen eine Information über die bewilligten Projekte auf unserer Webseite.
6. Nach der Bewilligung Ihres Antrags
- Wird Ihr Projekt von uns gefördert, schicken wir Ihnen einen Vertrag und bitten Sie, ihn zu unterschreiben und einen Nachweis über die geplante Kofinanzierung vorzulegen (falls dies nicht mit dem Förderantrag geschehen ist).
- Nach der Unterzeichnung des Vertrags und dem Nachweis der Kofinanzierung überweisen wir Ihnen unter den im Vertrag genannten Bedingungen den Förderbetrag bzw. eine erste Rate davon. Besonders bei Fördersummen von über 5 000 Euro bzw. 125 000 KČ ist die Auszahlung in mehreren Raten üblich.
- Falls Sie zum wiederholten Mal bei uns Fördermittel beantragen, ist auch die ordentliche Abrechnung des vorhergegangenen Projekts Grundvoraussetzung für die Auszahlung des Förderbetrages.
7. Woran Sie bei der Projektumsetzung denken müssen
- Neben einer gelungenen inhaltlichen und organisatorischen Projektleitung bitten wir Sie auch, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit nicht zu unterschätzen. Fotografieren Sie, drehen Sie Videos, kontaktieren Sie lokale (und gerne auch überregionale) Medien, nutzen Sie die Sozialen Medien. Vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass Ihr Projekt vom Zukunftsfonds gefördert wurde. So erfahren mehr Menschen davon, was für schöne Projekte in deutsch-tschechischer Zusammenarbeit entstehen. Genauere Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie hier.
- Gern informieren wir auch auf unseren Kanälen über wichtige Veranstaltungen und Termine Ihres Projekts. Kontaktieren Sie uns dazu über pr@fb.cz.
- Außerdem empfehlen wir Ihnen sehr, sich bereits in der Anfangsphase des Projekts damit zu beschäftigen, wie unsere Förderung abgerechnet werden muss – das erleichtert ihnen später die Arbeit.
- Gab es Änderungen im Projektbudget? Wenn der Betrag zehn Prozent der Fördersumme nicht übersteigt, können Sie es einfach in den Abschlussbericht schreiben. Sind die Änderungen jedoch größer, sollten Sie vorher bitte „Ihre“ Referentin oder „Ihren“ Referenten informieren.
- Informieren Sie „Ihre“ Referentin oder „Ihren“ Referenten auch, falls es in Ihrem Projekt weitere wichtige Änderungen gegeben hat.
8. Abrechnung, Zwischenbericht und Abschlussbericht
Wie rechne ich die Förderung ab? Eine genaue Anleitung finden Sie hier.
Wir möchten natürlich wissen, wie Ihr Projekt gelaufen ist. Deshalb freuen wir uns auf Ihren Abschlussbericht (und bei größeren Projekten auch auf den Zwischenbericht). Er wird über die Online-Datenbank eingereicht und hier können Sie nachlesen, wie das geht.
9. FAQ
Haben Sie noch Fragen? Haben Sie schon bei den häufig gestellten Fragen nachgeschaut?
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