Stipendien
Die Akademische Welt profitiert seit jeher von internationalem Austausch. Mit unserem Stipendienprogramm wollen wir deutschen und tschechischen Studierenden der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften ermöglichen, ihre Forschungen zu deutsch-tschechischen Themen um Perspektiven aus dem Nachbarland zu erweitern.

Mit unserem Stipendienprogramm ermöglichen wir Studierenden, die zu deutsch-tschechischen Themen arbeiten, in einen deutsch-tschechischen akademischen Austausch zu treten und ihre Horizonte zu erweitern. Damit wollen wir nicht nur fachlich-wissenschaftliche Ergebnisse fördern, sondern auch die Möglichkeit bieten, Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache zu erweitern, Kultur und Alltagsleben im Nachbarland kennenzulernen und neue, grenzüberschreitende Freundschaften zu schließen.
Antragsberechtigt für ein Stipendium des Zukunftsfonds sind Studierende der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Politik, Sozialwissenschaften, Jura, Wirtschaftswissenschaften, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft, Philosophie, usw.) in Bachelor-, Master- und Doktorandenstudienprogrammen an deutschen und tschechischen Universitäten.
Jährlich vergeben wir acht Stipendien (für ein bzw. zwei Semester).
Was uns wichtig ist
- außerordentliches Interesse an Sprache, Alltagsleben, akademischer Forschung und Kultur des Nachbarlandes
- Kennenlernen der akademischen Community im Nachbarland: Vergleich der Lehr- und Forschungsmethoden
- Entstehung dauerhafter Kontakte und Netzwerke zwischen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus beiden Ländern

Art der Förderung
Nachbarsprache im O-Ton, 850 Euro pro Monat, 2x jährlich
Das Programm richtet sich primär an Hochschulstudenten aus Bayern (vor allem im Fach „Deutsch als Fremdsprache”), die für 3 bis 10 Monate an tschechischen Grundschulen als Sprachassistenten im Deutschunterricht arbeiten wollen. Bewerben können sich aber auch Studierende aus anderen Bundesländern.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Interessierte Abiturientinnen aus allen Teilen Deutschlands gefördert werden, die ihre Schulausbildung abgeschlossen und ihr Hochschulstudium noch vor sich haben.
850 EUR
Monatlicher Stipendienbetrag
Das Stipendium kann für 3 – 10 Monate beantragt werden.
Wie beantrage ich ein Stipendium?
1. Vor der Antragstellung
Schon vor der Einreichung des Antrags wählt die oder der Studierende selbst eine Gastuniversität aus, kontaktiert sie und bittet einen Hochschullehrenden dort um die Bestätigung, dass er sich um sie bzw. ihn kümmern wird (siehe Pflichtanlagen zum Antrag).
2. Einreichung des Antrags
- Der Stipendienantrag wird in der Muttersprache über unsere Webanwendung eingereicht.
- Zum Antrag gehören eine Skizze der Forschungsabsicht (Exposé) und die weiter unten aufgeführten Pflichtanlagen.
Skizze des Forschungsvorhabens (Exposé) - Struktur und Inhalt hängen vom Projekttyp ab.
- Teil des Exposés muss das Projektziel und die Motivation dazu sein. Außerdem empfehlen wir eine Beschreibung der geplanten Gliederung des Forschungsvorhabens, der Herangehensweise und der Methoden, einen Zeitplan und eine Begründung, warum gerade die gewählte Gastuniversität die Arbeit am Projekt fördern kann. Es ist auch sinnvoll zu erwähnen, auf welche Weise die Kenntnisse und Fähigkeiten, zu denen das Stipendium verhilft, in der Zukunft weiterverwendet werden sollen.
- Dieser in der Muttersprache der Antragstellenden abgefasste Text sollte mindestens 1 800 Zeichen (inkl. Leerzeichen), jedoch nicht mehr als 9 000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) lang sein.
- Bitte fügen Sie den Text im Online-Antrag ins Feld „Projektbeschreibung“ ein.
3. Anlagen
Pflichtanlagen:
- Bestätigung eines Pädagogen bzw. Lehrenden der Gasthochschule darüber, dass er bzw. sie den Studierenden/die Studierende begleiten wird. Sie kann in Form eines informellen Schreibens der betreffenden Lehrperson vorgelegt werden.
- Empfehlungsschreiben eines Pädagogen oder einer Pädagogin der Hochschule, an der die antragstellende Person studiert (in der Muttersprache des bzw. der Antragstellenden)
- Kurzer Abriss des bisherigen Studienverlaufs, nach Semestern
- Strukturierter Lebenslauf des oder der Antragstellenden
- Kopie des Abiturs-Zeugnisses
- Bescheinigung über Sprachkenntnisse
Zusätzlich (keine Pflicht):
- Stundenplan der Vorlesungen, Seminare, Kurse usw., die an der Gastuniversität besucht werden sollen
4. Entscheidung über die Stipendienvergabe
- Wichtigstes Auswahlkriterium für die Erteilung eines Stipendiums durch den Zukunftsfonds ist die Qualität des vorgelegten Forschungsprojekts und des zugehörigen Exposés. Das Forschungsprojekt sollte ein deutsch-tschechisches Thema zum Gegenstand haben. Bei der Bewertung des Antrags schauen wir auch, ob der oder die betreffende Studierende sich in der Vergangenheit bereits zu deutsch-tschechischen Themen gearbeitet hat bzw. ob er oder sie vorhat, die Arbeit dazu nach dem Auslandsaufenthalt fortzusetzen. Bei der Auswahl der Kandidaten und Kandidatinnen beachten wir außerdem auf die bisherigen Studienleistungen und das Niveau der Sprachkenntnisse.
- Die Entscheidung über die Zusage eines Stipendiums trifft eine unabhängige vierköpfige Kommission im März. Die definitive Auswahl erfolgt durch den Verwaltungsrat des Zukunftsfonds im April. Nachfolgend informieren wir die Antragstellenden darüber, ob ihr Antrag erfolgreich war.
5. Vor und während des Auslandsaufenthalts
Nach der Stipendienzusage muss sich der bzw. die Studierende eigenständig um die Immatrikulation an der ausgewählten Gastuniversität kümmern und sich eine Unterkunft besorgen. Wir erwarten, dass die Stipendiaten und Stipendiatinnen an der Lehre ihrer Gastuniversität teilnehmen, weswegen es sinnvoll ist, sich vorab über die Möglichkeiten der Anmeldung zu Vorlesungen und Seminaren zu informieren. Ferner sollten die Stipendiatinnen und Stipendiaten über die aktuellen Aufenthaltsregelungen im Gastland (https://www.czech-embassy.de/ https://www.prag.diplo.de/) und mögliche weitere, mit dem Studium verbundene Kosten im Bilde sein und überprüfen, ob ihre Krankenversicherung auch im Ausland gültig ist.
Hinsichtlich des weiteren Studiums an der Universität zu Hause sollten sie sich außerdem informieren, was zur Anerkennung der im Ausland gesammelten Credits und abgelegten Prüfungen nötig ist.
Wir wünschen unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten, dass sie ihren Studienaufenthalt im Ausland nicht nur nutzen, um ihr Forschungsvorhabens umzusetzen, sondern auch, um das Nachbarland und seine Menschen besser kennenzulernen.
6. Nach der Rückkehr
Binnen zweier Monate nach dem Ende des Auslandsaufenthalts müssen die Stipendiaten den Abschlussbericht über ihren Aufenthalt vorlegen. Dieser besteht aus zwei Teilen: einer Präsentation der Ergebnisse des Forschungsprojekts, an dem die Studierenden im Ausland gearbeitet haben, und einer Reflexion der persönlichen Erfahrungen beim Auslandsaufenthalt. Die Länge des Abschlussberichts hängt vom Projekt ab, üblicherweise hat er jedoch mindestens 20 Seiten. Wenn es sich um eine Bachelor- oder Diplomarbeit oder eine Dissertation handelt, muss diese vorgelegt werden.
7. FAQ
Haben Sie noch Fragen? Haben Sie schon bei den häufig gestellten Fragen nachgeschaut?
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