Stipendien
Die Akademische Welt profitiert seit jeher von internationalem Austausch. Mit unserem Stipendienprogramm richten wir uns an deutsche und tschechische Studierenden, die zu deutsch-tschechischen Themen forschen. Wir möchten ihnen die Möglichkeit geben, in einen deutsch-tschechischen akademischen Austausch zu treten, ihre Horizonte zu erweitern, Sprachkenntnisse zu vertiefen, Kultur und Alltagsleben kennenzulernen und neue, grenzüberschreitende Freundschaften zu schließen.
Antragsberechtigt für ein Stipendium des Zukunftsfonds sind Studierende der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Politik, Sozialwissenschaften, Jura, Wirtschaftswissenschaften, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft, Philosophie, usw.) in Bachelor-, Master- und Ph.D-Programmen an deutschen und tschechischen Universitäten.
Die Stipendienrate für Master-Studierende und Promovierende beträgt 800 Euro, für Bachelor-Studierende 650 Euro monatlich. Hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss zu Material- und Reisekosten in Höhe von 800 Euro bzw. 650 Euro.
Jährlich vergeben wir acht Stipendien (für ein bzw. zwei Semester).
Was uns wichtig ist
- außerordentliches Interesse an Sprache, Alltagsleben, akademischer Forschung und Kultur des Nachbarlandes
- Kennenlernen der akademischen Community im Nachbarland: Vergleich der Lehr- und Forschungsmethoden
- Entstehung dauerhafter Kontakte und Netzwerke zwischen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus beiden Ländern
Art der Förderung
Nachbarsprache im O-Ton, 850 Euro pro Monat, 2× jährlich
Das Programm richtet sich primär an Hochschulstudenten aus Bayern (vor allem im Fach „Deutsch als Fremdsprache”), die für 3 bis 10 Monate an tschechischen Schulen als Sprachassistenten im Deutschunterricht arbeiten wollen. Bewerben können sich aber auch Studierende aus anderen Bundesländern.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Interessierte Abiturientinnen aus allen Teilen Deutschlands gefördert werden, die ihre Schulausbildung abgeschlossen und ihr Hochschulstudium noch vor sich haben.
850 EUR
Monatlicher Stipendienbetrag
Das Stipendium kann für 3–10 Monate beantragt werden.
Wie beantrage ich ein Stipendium?
1. Vor der Antragstellung
Schon vor der Einreichung des Antrags wählt die oder der Studierende selbst eine Gastuniversität aus, kontaktiert sie und bittet eine oder einen Hochschullehrenden dort um eine Betreuungsbestätigung (siehe Pflichtanlagen zum Antrag unter Punkt 3).
2. Einreichung des Antrags
- Der Stipendienantrag wird in der Muttersprache über unser Online-Portal eingereicht.
- Zum Online-Antrag gehören eine Skizze der Forschungsabsicht (Exposé) und die weiter unten aufgeführten Pflichtanlagen.
Skizze des Forschungsvorhabens (Exposé) - Struktur und Inhalt hängen vom Projekttyp ab.
- Teil des Exposés muss das Projektziel und die Motivation dazu sein. Außerdem empfehlen wir eine Beschreibung der geplanten Gliederung des Forschungsvorhabens, der Herangehensweise und der Methoden, einen Zeitplan und eine Begründung, warum gerade die gewählte Gastuniversität die Arbeit am Projekt fördern kann. Es ist auch sinnvoll zu erwähnen, auf welche Weise die Kenntnisse und Fähigkeiten, zu denen das Stipendium verhilft, in der Zukunft weiterverwendet werden sollen.
- Dieser in der Muttersprache der Antragstellenden abgefasste Text sollte mindestens 1 800 Zeichen (inkl. Leerzeichen), jedoch nicht mehr als 9 000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) lang sein.
- Bitte fügen Sie das Exposé im Online-Antrag ins Feld „Projektbeschreibung“ ein.
3. Anlagen
Pflichtanlagen:
- Bestätigung einer Lehrperson der Gastuniversität darüber, dass sie bzw. er die Studierende/den Studierenden betreuen wird. Sie kann in Form eines informellen Schreibens der betreffenden Lehrperson vorgelegt werden.
- Empfehlungsschreiben eines Pädagogen oder einer Pädagogin der Heimatuniversität (in der Muttersprache der bzw. des Antragstellenden)
- Kurzer Abriss des bisherigen Studienverlaufs, nach Semestern gegliedert
- Strukturierter Lebenslauf der oder des Antragstellenden
- Kopie des Abiturzeugnisses
- Bescheinigung über Sprachkenntnisse
Zusätzlich (keine Pflicht):
- Plan der Vorlesungen, Seminare, Kurse usw., die an der Gastuniversität besucht werden sollen
4. Entscheidung über die Stipendienvergabe
- Wichtigstes Auswahlkriterium für die Erteilung eines Stipendiums durch den Zukunftsfonds ist die Qualität des vorgelegten Forschungsprojekts und des zugehörigen Exposés. Das Forschungsprojekt sollte ein deutsch-tschechisches Thema zum Gegenstand haben. Bei der Bewertung des Antrags ist auch entscheidend, ob die oder der betreffende Studierende bereits in der Vergangenheit zu deutsch-tschechischen Themen gearbeitet hat bzw. ob sie oder er vorhat, die Arbeit dazu nach dem Auslandsaufenthalt fortzusetzen. Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten beachten wir außerdem die bisherigen Studienleistungen und das Niveau der Sprachkenntnisse.
- Die Entscheidung über die Zusage eines Stipendiums trifft eine unabhängige vierköpfige Kommission im März. Die definitive Auswahl erfolgt durch den Verwaltungsrat des Zukunftsfonds im April. Anschließend teilen wir den Antragstellenden mit, ob ihr Antrag erfolgreich war.
5. Vor und während des Auslandsaufenthalts
Nach der Stipendienzusage muss sich die bzw. der Studierende eigenständig um die Immatrikulation an der ausgewählten Gastuniversität kümmern und sich eine Unterkunft besorgen. Wir erwarten, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten an der Lehre ihrer Gastuniversität teilnehmen, weswegen es sinnvoll ist, sich vorab über die Möglichkeiten der Anmeldung zu Vorlesungen und Seminaren zu informieren. Ferner sollten die Stipendiatinnen und Stipendiaten über die aktuellen Aufenthaltsregelungen im Gastland (www.czech-embassy.de, www.prag.diplo.de) und mögliche weitere, mit dem Studium verbundene Kosten im Bilde sein und überprüfen, ob ihre Krankenversicherung auch im Ausland gültig ist.
Hinsichtlich des weiteren Studiums an der Universität zu Hause sollten sie sich außerdem informieren, was zur Anerkennung der im Ausland gesammelten Credits und abgelegten Prüfungen nötig ist.
Wir wünschen unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten, dass sie ihren Studienaufenthalt im Ausland nicht nur nutzen, um ihr Forschungsvorhabens umzusetzen, sondern auch, um das Nachbarland und seine Menschen besser kennenzulernen.
6. Nach der Rückkehr
Binnen zweier Monate nach dem Ende des Auslandsaufenthalts müssen die Stipendiatinnen und Stipendiaten den Abschlussbericht über ihren Aufenthalt vorlegen. Dieser besteht aus zwei Teilen:
- Präsentation der Ergebnisse des Forschungsprojekts, an dem die Studierenden im Ausland gearbeitet haben
- Reflexion der persönlichen Erfahrungen beim Auslandsaufenthalt
Die Länge des Abschlussberichts hängt vom Projekt ab, üblicherweise hat er jedoch mindestens 15 Seiten. Wenn es sich um eine Bachelor-, Diplomarbeit oder Dissertation handelt, muss diese vorgelegt werden.
7. FAQ
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