Renovierung von Baudenkmälern
Baudenkmäler sind wertvolle Zeugnisse des gemeinsamen deutsch-tschechischen (und jüdischen) Kulturerbes. Häufig handelt es sich um geheimnisvolle, schöne Orte, die mit starken Geschichten und Emotionen verbunden sind. Ihre Pflege verbindet die heutigen und ehemaligen Bewohner und schenkt den Gebäuden ein neues Leben, indem sie zu Orten der Begegnung werden.
Über Jahrhunderte hinweg haben Tschechen und Deutsche den Charakter der tschechischen Landschaft gestaltet. Mit der Vertreibung ihrer ursprünglich deutschen Bevölkerung haben sich viele Gegenden der Tschechischen Republik fühlbar verändert. Häufig sind es hier nur noch Baudenkmäler, die an die Geschichte des Ortes erinnern. Diese sind auch wertvolle Zeugnisse von hoher künstlerischer Qualität. Unser Programm unterstützt die Renovierung von Baudenkmälern sakralen Charakters.
Häufig verbindet der Versuch, sie zu erhalten, die heutigen und die ehemaligen Bewohner des jeweiligen Ortes. An dem Renovierungsprojekt sind deshalb beide Seiten beteiligt, und gerade darin liegt in unseren Augen sein großer Wert. Die hier geborenen Deutschen leisten ebenfalls einen finanziellen Beitrag zur Renovierung des Objekts (oder haben dies in der Vergangenheit getan).
Für viele Menschen werden die geretteten Denkmäler zudem zum Begegnungsort: zu etwas, was über die Sorgen des Alltags hinausreicht und ein Treffen, Erkennen und Begreifen von Menschen in einem viel tieferen Sinne ermöglicht.
Was uns wichtig ist
- Bewahrung des gemeinsamen kulturellen Erbes
- gemeinsames Engagement ehemaliger und heutiger Bewohner der Orte
- Wiederbelebung von Baudenkmälern und deren ganzjährige Nutzung
- Pflege von Begegnungsorten
Welche Formate fördern wir am häufigsten?
Art der Förderung
Ausführlich Schritt für Schritt
1. Bevor Sie einen Antrag einreichen
- Fast alle von uns geförderten Projekte müssen in Zusammenarbeit mit einem Projektpartner aus dem anderen Land verwirklicht werden. → Wie finde ich einen Projektpartner?
- Sie bereiten ein Projekt im Bereich Jugend und Schule vor und planen bei uns zum ersten Mal, nach längerer Zeit noch einmal oder mit einem neuen Projektpartner einen Antrag einzureichen? Wir haben das Programm → Auf geht‘s! für Sie. Dort können neue Partnerschaften auch in vielen weiteren Bereichen Hilfe finden, z.B. bei der Organisation von Vorbereitungstreffen.
- Der Projektantrag sollte mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf eingereicht werden (mindestens drei Monate vor Projektbeginn). Achten Sie deshalb unbedingt auf die Antragsfristen.
- Das Projekt sollte nicht länger als ein Jahr dauern. Ausgenommen sind Projekte aus dem
Bereich Denkmalpflege, wo die Projektdauer bis zu zwei Jahren betragen kann.
- Machen Sie sich mit den speziellen Bedingungen vertraut, die Ihr Förderantrag erfüllen muss.
- Das Projekt sollte nicht länger als ein Jahr dauern. Wir fördern weder kommerziell ausgerichtete Projekte noch reine Betriebskosten von Institutionen.
- Wollen Sie ihre Projektidee zuerst mit uns konsultieren? Dafür sind wir da – wenden Sie sich an die Referentinnen und Referenten, die den betreffenden Projektbereich betreuen. → Kontakte
2. Einreichung von Anträgen
- Wie reiche ich meinen Antrag über die Web-Anwendung richtig ein? Einzelpersonen, Organisation
- Der Antrag ist in beiden Sprachen auszufüllen, mit Ausnahme einiger Sonderprogramme und Ausschreibungen.
- Auch der Projektpartner aus dem Nachbarland ist an der Antragstellung beteiligt. Sie können ihm entweder mit einem Klick einen direkten Zugang zum Antrag freischalten, so dass er dort eintragen kann, was nötig ist, oder sie fügen seine schriftliche Erklärung als Anlage bei. Alle Details finden Sie direkt im Online-Antrag auf der Seite ‚Partner‘. Wir bitten nur darum, das Partnerschafts-Dokument nicht erst im allerletzten Augenblick beizulegen.
- Beim Ausfüllen können Sie die Anleitung im Formular befolgen. Mögliche Fragen zu den allgemeinen Bedingungen (z.B. dem Termin) der Einreichung Ihres Antrags beantworten wir gerne: info@fb.cz, 283 850 512, 514. Inhaltliche Fragen können Sie an die jeweiligen Projektreferentinnen und –referenten richten.
3. Besondere Bedingungen für diesen Bereich
Zum Antrag laden Sie bitte folgende Anlagen hoch:
- einen detaillierten Kostenplan der geplanten Arbeiten
- einen Abriss der Geschichte des Baudenkmals in tschechischer und deutscher Sprache, max. 1 Seite
- ein Foto des Baudenkmals (Exterieur, Interieur)
- eine Erklärung des zuständigen Denkmalsamts
- Dokumente über die deutsch-tschechische Zusammenarbeit bei der Renovierung des Denkmals (Fotos, Zeitungsartikel)
Eine Übersetzung der Anlagen (mit Ausnahme der Geschichte des Baudenkmals) ist nicht nötig.
4. Budget
- Das Budget ist ein zentraler Teil des Antrags. Hier können Sie nachschauen, wie Einnahmen und Ausgaben angegeben werden sollten. Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung ihres Budgetplans an unserer Übersicht geförderter Kosten.
- Wir können nur Kosten anerkennen, die nach der positiven Entscheidung ihres Antrags entstanden sind. Im Projektplan kann aber auch ein Zeitraum eingeplant werden, in dem beide Projektpartner gemeinsam an der finalen Gestalt des Projekts arbeiten (gemeinsame Proben, inhaltliche Vorbereitung, usw.).
- Unser Förderbeitrag darf i.d.R. höchstens 50% der Gesamtprojektkosten ausmachen (das kann bei Sonderprogrammen anders sein). Die restlichen Kosten müssen aus eigenen und/oder anderen Quellen gedeckt werden.
- Die Anlagen zum Förderantrag unterscheiden sich je nach Projekttyp (s. konkrete Informationen zu den einzelnen Förderbereichen).
Förderbare Projektausgaben
- Was wir fördern: Rekonstruktion von Kirchen, Kapellen, Synagogen, Instandsetzung von Kreuzwegen, Wallfahrtsorten und kleinen sakralen Denkmälern, Renovierung von christlichen und jüdischen Friedhöfen
- Was wir nicht fördern: Bau und Betrieb von Bildungs-, Schulungs- und Begegnungscentern.
5. Antragsbearbeitung und Entscheidung über die Förderung
- Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, wird er einer Kollegin oder einem Kollegen aus unserem Team übergeben, die ihn dann in allen Phasen des Projekts begleiten.
- Bei Renovierungsprojekten entscheidet der Verwaltungsrat auf seiner Dezembersitzung über die Unterstützung der Projekte. Unmittelbar nach dem Ende der Sitzung informieren wir Sie per Mail und veröffentlichen eine Information über die bewilligten Projekte auf unserer Webseite.
6. Nach der Bewilligung Ihres Antrags
- Wird Ihr Projekt von uns gefördert, schicken wir Ihnen einen Vertrag und bitten Sie, ihn zu unterschreiben und einen Nachweis über die geplante Kofinanzierung vorzulegen (falls dies nicht mit dem Förderantrag geschehen ist).
- Nach der Unterzeichnung des Vertrags und dem Nachweis der Kofinanzierung überweisen wir Ihnen unter den im Vertrag genannten Bedingungen den Förderbetrag bzw. eine erste Rate davon. Besonders bei Fördersummen von über 5 000 Euro bzw. 125 000 KČ ist die Auszahlung in mehreren Raten üblich.
- Falls Sie zum wiederholten Mal bei uns Fördermittel beantragen, ist auch die ordentliche Abrechnung des vorhergegangenen Projekts Grundvoraussetzung für die Auszahlung des Förderbetrages.
7. Woran Sie bei der Projektumsetzung denken müssen
- Neben einer gelungenen inhaltlichen und organisatorischen Projektleitung bitten wir Sie auch, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit nicht zu unterschätzen. Fotografieren Sie, drehen Sie Videos, kontaktieren Sie lokale (und gerne auch überregionale) Medien, nutzen Sie die Sozialen Medien. Vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass Ihr Projekt vom Zukunftsfonds gefördert wurde. So erfahren mehr Menschen davon, was für schöne Projekte in deutsch-tschechischer Zusammenarbeit entstehen. Genauere Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie hier.
- Gern informieren wir auch auf unseren Kanälen über wichtige Veranstaltungen und Termine Ihres Projekts. Kontaktieren Sie uns dazu über silja.schultheis@fb.cz.
- Außerdem empfehlen wir Ihnen sehr, sich bereits in der Anfangsphase des Projekts damit zu beschäftigen, wie unsere Förderung abgerechnet werden muss – das erleichtert ihnen später die Arbeit.
- Gab es Änderungen im Projektbudget? Wenn der Betrag zehn Prozent der Fördersumme nicht übersteigt, können Sie es einfach in den Abschlussbericht schreiben. Sind die Änderungen jedoch größer, sollten Sie vorher bitte „Ihre“ Referentin oder „Ihren“ Referenten informieren.
- Informieren Sie „Ihre“ Referentin oder „Ihren“ Referenten auch, falls es in Ihrem Projekt weitere wichtige Änderungen gegeben hat.
8. Abrechnung, Zwischenbericht und Abschlussbericht
Wie rechne ich die Förderung ab? Eine genaue Anleitung finden Sie hier.
Wir möchten natürlich wissen, wie Ihr Projekt gelaufen ist. Deshalb freuen wir uns auf Ihren Abschlussbericht (und bei größeren Projekten auch auf den Zwischenbericht). Er wird über die Online-Datenbank eingereicht und hier können Sie nachlesen, wie das geht.
9. FAQ
Haben Sie noch Fragen? Haben Sie schon bei den häufig gestellten Fragen nachgeschaut?
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